Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.

Er ist eingegliedert unter dem Dach der Verbandsgemeindeverwaltung in Asbach, ist jedoch autark und legt die Grundsätze für die Verwaltung fest, beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde und setzt den Rahmen, innerhalb dessen der vom Bürgermeister geleitete Gemeinderat handelt.

Alle fünf Jahre wird der Bürgermeister sowie der Gemeinderat gewählt. Wahlberechtigt sind alle Windhagener Bürgerinnen und Bürger, aber auch Bürger der EU- Staaten, die ihren Wohnsitz in Windhagen haben.

Als Stellvertreter des Ortsbürgermeisters sieht die Hauptsatzung drei Beigeordnete vor. Die Beigeordneten leiten im Verhinderungsfall des Bürgermeisters alle zum Geschäftskreis gehörenden Angelegenheiten.

Der derzeitige Gemeinderat der Gemeinde Windhagen wurde am 07. Juni 2009 gewählt und hat am 08. Juli 2009 seine Arbeit aufgenommen. Seine Amtszeit endet voraussichtlich Mitte des Jahres 2014.

Der Gemeinderat hat für bestimmte Aufgabenbereiche Sachausschüsse gebildet; in Windhagen sind dies:

  • Bauausschuss
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Jugend-, Kultur- und Umweltausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss